Vor Gott und der versammelten Gemeinde erklärt das Brautpaar seinen Willen, in Verantwortung vor Gott als Ehepaar miteinander zu leben. Außerdem wird für das Paar gebetet und ihm der Segen Gottes zugesprochen.
Um das Ehesakrament zu empfangen, vereinbaren Sie bitte frühzeitig einen Termin in unserem Pfarrbüro. Vor der Hochzeit findet ein Traugespräch mit unserem Pfarrer statt. Im Traugespräch können Sie Ihre Ideen für die Gestaltung des Gottesdienstes einbringen.
Ein katholischer Christ kann einen Partner kirchlich heiraten, der einer anderen Religion angehört oder aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Der zuständige katholische Pfarrer muss aber beim Bischof eine „Erlaubnis“ einholen. Wenn die Feier nicht in einer katholischen, sondern in einer evangelischen Kirche erfolgen soll, muss sich der katholische Partner von seiner Verpflichtung befreien lassen, nach katholischer Ordnung zu heiraten. Diese sogenannte Dispens kann beim katholischen Pfarramt beantragt werden. Es ist auch möglich, dass der Seelsorger der jeweils anderen Konfession bei der Traufeier eine aktive Rolle übernimmt, zum Beispiel die Predigt.
Nach einer Scheidung ist eine Wiederverheiratung im kirchlichen Sinne nicht mehr möglich. Hier ist die Kirche an die Heilige Schrift gebunden: Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. Die Kirche versteht diejenigen, die nicht ohne Partner leben möchten und standesamtlich ein zweites Mal heiraten. Sie sind nach wie vor Glied der Kirche und auch ihnen gilt weiter die Seelsorge der Pfarrei.